Zusätzliche Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen §45b SGB XI
Neben dem Pflegegeld und der Pflegesachleistung stehen ambulant gepflegten Pflegebedürftigen auch zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach §45b SGB XI in Höhe von 125€ im Monat zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Bereich der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote:
- Unterstützung / Anleitung beim Reinigen der Wohnung
- Unterstützung / Anleitung beim Einkaufen
- Übernahme der hauswirtschaftlichen Versorgung
- Unterstützen / Begleiten / Koordinieren von Arztterminen und bei anderen Organisationen sowie Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen usw.
- Unterstützung / Begleitung bei Freizeitaktivitäten und sozialen Kontakten
- Entlastende Gespräche in 1 zu 1-Situationen
Weiterhin bieten wir Ihnen andere Unterstützungen / Betreuungsleistungen in diesem Bereich als Privatleistung an.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an uns.
Wir informieren Sie gerne über die einzelnen individuellen Angebote.